Insoweit erfahrene Fachkraft (iseF)

Anspruch auf Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Fachkräfte, die im Bereich der Jugendhilfe arbeiten, sind gemäß § 8a SGB VIII verpflichtet, eine insoweit erfahrene Fachkraft zur Gefährdungseinschätzung bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung hinzuzuziehen. Seit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes am 1.1.2012 haben auch Berufsgruppen und Institutionen aus den Bereichen Schule, Gesundheitswesen, Soziales, Arbeit und alle anderen Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt sind, einen Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (§ 8b SGB VII / 4KKG BKiSchG).

Qualifikation der iseF

Eine iseF verfügt über

  • eine pädagogische Fachhochschulausbildung

  • mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und der Beratungstätigkeit

  • Erfahrung und Fortbildung im Umgang mit Kinderschutzfällen

  • Kenntnisse über rechtliche Rahmenbedingungen und Verfahrensschritte im Fall einer Kindeswohlgefährdung

  • Kenntnisse über das Hilfesystem in der Region

Aufgaben und Rolle der iseF

Die iseF unterstützt und begleitet Fachkräfte prozessorientiert bei der Risiko- und Gefährdungseinschätzung. Sie führt Gespräche mit der falleingebenden Fachkraft und sammelt Informationen über Anhaltspunkte, die auf eine Gefährdung des Kindeswohls hindeuten. Zur genaueren Abklärung kann ein diagnostisches Manual hinzugezogen werden. Das Ziel ist es, den Grad der Gefährdung zu beurteilen und bei Bedarf geeignete Hilfemaßnahmen zum Schutz für das Kind, den Jugendlichen/die Jugendliche oder zur Sicherung des Kindeswohls aufzuzeigen. Die iseF leistet Entscheidungshilfe bei der Frage, ob das Jugendamt hinzugezogen werden kann oder muss.

Darüber hinaus können anstehende Gespräche zwischen Sorgeberechtigten und falleingebender Fachkraft mit Unterstützung der iseF vorbereitet werden.

Die iseF berät ausschließlich die falleingebende Fachkraft oder Institution und übernimmt keine Verantwortung in der Fallarbeit.

 

Zugang und Ablauf

  • telefonische Anmeldung und Terminvereinbarung

  • Klärungsgespräch, Risikoeinschätzung und Ressourcenabschätzung mit der zuständigen iseF

  • Vereinbarungen und Inhalte der Beratung werden protokolliert.

  • Das Ergebnis der Risikoeinschätzung wird dokumentiert.

  • Planung des weiteren Vorgehens/Beratungsprozesses

Es können bei Bedarf Termine zur Überprüfung der Wirksamkeit der eingeleiteten Hilfemaßnahmen vereinbart werden, auch telefonische Nachfragen sind möglich.

Bedingungen

  • Alle Ergebnisse der Beratung zur Gefährdungseinschätzung werden dokumentiert.

  • Die Fallverantwortung liegt bei der anfragenden Person oder Institution.

  • Alle Sozialdaten des vorgestellten Falls werden anonymisiert oder pseudonymisiert.